Ringier kündigt Doktor Stutz
Ringier löst seinen Vertrag mit dem TV- und Zeitschriften-Arzt Samuel Stutz auf. Der Grund: Stutz habe beim Bundesamt für Kommunikation gegen den Verlag intrigiert.
Samuel «Sämi» Stutz ist ein umtriebiger Mensch. Er trat Ende der achtziger Jahre in «Wetten, dass» auf und bestimmte mit blosser Nase die Temperatur von Wasser. Er moderierte von 2001 bis 2007 die Ringier-Sendung
«Gesundheit Sprechstunde» und präsentierte auch einmal eine Ausgabe unter Einfluss von Ecstasy. Vor allem aber holte Stutz jahrelang die kranke Prominenz des Landes vor die Kamera – vom Trio Eugster über Walter Andreas Müller bis Adolf Ogi. So wurde der sechsfache Vater nicht nur zum «Doktor der Nation», sondern auch zu einem der Aushängeschilder von
Ringier, dem grössten Medienkonzern der Schweiz. Seit zwanzig Jahren arbeitet der 49-jährige Stutz mittlerweile für den Verlag – seit Sommer 2009 als Zeitschriften-Arzt und fester freier Mitarbeiter bei der
«Schweizer Illustrierten» Dort schreibt er Woche für Woche über alle möglichen und unmöglichen Krankheiten und holt gleichzeitig zahlungskräftige Inserenten ins Heft. Damit ist jetzt allerdings Schluss. «Ringier hat den Vertrag mit Samuel Stutz per 31. Oktober 2010 aufgelöst», sagt Edi Estermann, Kommunikationschef des Verlags. Und: «Über die Gründe der Vertragsauflösung ist Stillschweigen vereinbart worden.» Was der Medienkonzern seinem Mitarbeiter vorwirft und was Auslöser für die Kündigung war, steht in einer E- Mail, die
Hans Jürg «Fibo» Deutsch im September an Geschäftspartner von Ringier verschickt hat. Deutsch ist verantwortlich für die Sendung «Gesundheit Sprechstunde», und in seiner E-Mail heisst es: «Es hat sich inzwischen bestätigt, dass verschiedene Verfahren des Bundesamts für Kommunikation (Bakom) gegen unsere Sendung durch Initiativen des ehemaligen Moderators, Dr. Samuel Stutz, ausgelöst worden sind. Aufgrund dieser Vorkommnisse verzichtet Ringier künftig auf die Mitarbeit von Dr. Stutz bei der Schweizer Illustrierten.» Das Bakom führt seit Dezember 2009 ein Aufsichtsverfahren gegen «Gesundheit Sprechstunde», und zwar wegen Verdachts auf Verletzung von Sponsoring- und Werbe-Bestimmungen im Radio- und TV-Gesetz (RTVG). Bereits 2009 und 2005 hatte das Bakom Verfügungen gegen die Sendung wegen Verstössen gegen das RTVG erlassen.
Samuel Stutz selbst wehrt sich gegen den Vorwurf seines langjährigen Arbeit- und Auftraggebers wortreich und mit mehreren Telefonanrufen auf der Redaktion der «NZZ am Sonntag». Zusammengefasst hält er fest: Er stehe mit dem Bundesamt für Kommunikation regelmässig in Kontakt, weil er klären müsse, was für seine neue Fernsehsendung, die er plane, erlaubt sei. «In diesem Rahmen habe ich mit dem Bakom auch konkrete Sendungen von
besprochen», sagt er. Anders sei nicht abzuklären, was erlaubt sei und was nicht. «Wenn man daraus ableitet, ich hätte Ringier und angeschwärzt, ist das ein plumpes Ablenkungsmanöver von einem wegweisenden Aufsichtsverfahren wegen Schleichwerbung.»
Und was sagt das Bundesamt zu der Geschichte? «Das Bakom stand mit Samuel Stutz wegen dessen neuer Sendung in Kontakt», hält Susanne Marxer von der Abteilung Radio und Fernsehen fest. «Allfällige Informationen von ihm über waren für die Eröffnung des Aufsichtsverfahrens aber nicht ausschlaggebend.» Das Bakom habe die Sendung von sich aus kontrolliert und, so Marxer, aufgrund dieser Kontrollen ein Verfahren eröffnet. Allerdings: Das Bakom würde allfällige Informanten auch in keinem Fall öffentlich machen.